Ausschüttender oder thesaurierender ETF in der Entnahmephase?
Wer im Ruhestand von seinem ETF-Depot lebt, entnimmt Monat für Monat einen festen Betrag, unabhängig davon, ob die Fonds thesaurierend oder ausschüttend sind. Die spannende Frage lautet deshalb nicht „wer zahlt mehr Steuern", sondern: Bei gleicher Netto-Entnahme — wem bleibt am Ende mehr Vermögen übrig?
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Wir haben das in einer Mehrjahres-Simulation über 30 Jahre nachgerechnet, bei der beide Varianten denselben Netto-Betrag entnehmen und die anfallende Steuer aus dem Portfolio finanziert wird. Das Ergebnis ist eindeutig und zugleich überraschend: Beim aktuell hohen Basiszins bleibt dem ausschüttenden Depot etwas mehr Vermögen. Der Grund ist kein Steuervorteil im klassischen Sinn, sondern ein zinsabhängiger Stundungseffekt.
Zwei Strategien, eine Besteuerung
Ein ausschüttender ETF gibt seine Erträge (hauptsächlich Dividenden und Zinsen) regelmäßig an Anleger aus. Diese Ausschüttungen werden im selben Jahr mit Abgeltungssteuer belastet: pauschal 25 % zuzüglich Soli, zusammen ungefähr 26,375 % (§ 32d EStG). Bei Aktienfonds fällt durch eine Teilfreistellung von 30 % etwa ein Drittel der Erträge nicht unter die Steuer (§ 20 InvStG).
Ein thesaurierender ETF schüttet hingegen nicht aus, sondern reinvestiert alle Erträge direkt. Um den Staat nicht über Jahrzehnte leer ausgehen zu lassen, kommt die Vorabpauschale ins Spiel (§ 18 InvStG), eine jährliche Mindeststeuer. Ihre Höhe ist an den Basiszins der Deutschen Bundesbank gekoppelt und wird im Folgejahr fällig. Auch hier profitiert man von der 30-%-Teilfreistellung.
Zu beachten: Die Vorabpauschale ist keine Mehrsteuer. Beim späteren Verkauf werden bereits versteuerte Beträge vom Gewinn abgezogen (§ 19 InvStG). Jeder Euro Gewinn wird somit nur einmal erfasst – die Pauschale ist lediglich eine Vorauszahlung auf spätere Verkaufssteuern. Der entscheidende Unterschied liegt nicht in der Steuerlast je Euro, sondern darin, wann bezahlt wird. Und dieser zeitliche Faktor hat wirtschaftlichen Wert.
Die 30-Jahres-Modellrechnung
Um einen fairen Vergleich zu schaffen, entnehmen beide Varianten jährlich dieselbe Netto-Summe: 5.000 € zum Leben, über 30 Jahre hinweg insgesamt 150.000 €. Die fällige Steuer wird jeweils aus dem Portfolio bezahlt – wer mehr Steuern zahlt, muss mehr Anteile veräußern und schrumpft damit sein Depot. Sonstige Bedingungen: Startguthaben 100.000 €, stabile Gesamtrendite von 7 % jährlich (beim Ausschütter 2 % Ausschüttung plus 5 % Wertzuwachs, beim Thesaurierer 7 % Wertzuwachs), Basiszins 3,20 % (2026), Abgeltungssteuer 26,375 %, Teilfreistellung 30 %, Sparerpauschbetrag unberücksichtigt.
Depotverlauf bei gleicher Netto-Entnahme. Mit dem heutigen Basiszins von 3,2 % liegt der Ausschütter am Ende vorn.

Vor dem abschließenden Verkauf liegt der Ausschütter etwa 12.960 € vorn; nach Verkauf und Versteuerung bleibt ein Plus von rund 5.775 €. Bei gleichem Lebensstandard ist das die gesamte Differenz – entstanden allein durch Steuerzeitpunkt-Unterschiede.
Warum der Ausschütter bei hohem Basiszins besser dasteht
Die klassische Faustregel besagt: Der Thesaurierer spart Steuern, weil er nicht ausschüttet, und profitiert von Zinseszinseffekten auf die nicht ausgeschütteten Gelder. Bei einem hohen Basiszins wie derzeit dreht sich dieser Vorteil allerdings um – aus zwei Gründen.
Der hohe Basiszins schwächt den Stundungsvorteil ab. Beim heutigen Basiszins von 3,20 %, der die Vorabpauschale bestimmt, etwa bei 2,24 % des Depotwerts (3,20 % × 0,7). Das kommt fast der 2-%-Ausschüttung des Ausschütters gleich. Der Thesaurierer wird also jährlich fast gleich besteuert wie der Ausschütter.
Der Thesaurierer muss aber mehr Anteile verkaufen. Ohne Ausschüttung deckt er die vollen 5.000 € Entnahme durch Verkäufe und realisiert dabei fortlaufend Kurssteigerungen. Der Ausschütter nutzt seine Ausschüttung für einen Teil des Lebensunterhalts und verkauft weniger. Er schiebt damit einen größeren Anteil seiner Gewinne in die Zukunft, lässt etwas mehr Geld am Markt arbeiten und nutzt den Zinseszins-Effekt.
Der eigentliche Knackpunkt: Über die gesamte Frist zahlt der Ausschütter in diesem Modell sogar etwas mehr Steuern insgesamt (etwa 54.700 € statt 53.400 €) und kommt dennoch besser weg. Das zeigt: Es kommt nicht darauf an, wie viel Steuern fällig werden, sondern wann. Wer später zahlt, lässt das noch nicht abgeführte Geld länger für sich arbeiten. Steuerstundung hat einen Zeitwert – und beim hohen Basiszins ist hier der Ausschütter der Profiteur.
Der Basiszins als entscheidender Faktor
Dieser Effekt ist nicht in Stein gemeißelt – er hängt unmittelbar vom Basiszins ab, der erheblich schwankt. Ein Überblick über die letzten Jahre: 2021 und 2022 lag der Basiszins praktisch bei null, weshalb die Vorabpauschale komplett wegfiel; 2024 bei 2,29 %, 2025 bei 2,53 %, und für 2026 hat das Finanzministerium auf Basis der Bundesbank-Vorgaben 3,20 % festgelegt (BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026) – der höchste Wert seit Bestehen dieser Regelung.
Unsere Sensitivitätsanalyse identifiziert einen Wendepunkt bei ungefähr 1,8 % Basiszins (Vermögensunterschied nach 30 Jahren und finalem Verkauf, illustrative Modellwerte):

In der Niedrigzins-Phase von 2018 bis 2022, als der Basiszins gegen null ging, stimmte das Lehrbuch: „Thesaurierer sind steuergünstiger" – das Modell zeigt das deutlich. Erst ab etwa 1,8 % kippt das Bild, weil die Vorabpauschale dann groß genug wird, um den Stundungsvorteil aufzuzehren. Beim jetzigen Stand von 3,2 % ist der Ausschütter im Vorteil; sollte der Basiszins in Zukunft wieder sinken, dreht sich das Blatt zurück zum Thesaurierer.
Was die Modellrechnung absichtlich nicht berücksichtigt
Eine Modellrechnung ist nur so aussagekräftig wie ihre Grundannahmen. Drei Vereinfachungen spielen besondere Rolle – und alle begünstigen den Thesaurierer, daher ist der gezeigte Ausschütter-Vorteil eher eine obere Grenze.
Verlustjahre. Wir gehen von konstanten 7 % Rendite aus. In Zeiten fallender Kurse entfällt die Vorabpauschale, da sie an tatsächliche Wertsteigerung gebunden ist. Ein realistischeres Szenario mit Schwankungen würde die Pauschalen-Last des Thesaurierers senken – der Ausschütter wird aber weiter uneingeschränkt besteuert.
Weitere Faktoren. Handelskosten, FiFo-Regelungen bei mehreren Käufen, persönliche Sätze unter der Abgeltungssteuer (Günstigerprüfung gemäß § 32d Abs. 6 EStG), lineare statt inflationsbereinigt steigende Entnahmen sowie künftige Gesetzesänderungen sind nicht enthalten.
Die Zahlen dienen zur Illustration. Sie zeigen Richtung und Größenordnung – keine konkrete Vorhersage für ein einzelnes Depot.
Fazit
Bei gleicher Netto-Entnahme macht die Wahl zwischen Thesaurierer und Ausschütter einen messbaren, aber überschaubaren Unterschied aus – dessen Vorzeichen am Basiszins hängt. Langfristig sollte sich der Basiszins aber sowohl über als auch unter dem Kipp-Punkt von 1,8% bewegen und somit hat die Wahl zwischen ausschüttendem oder thesaurierendem Fonds keinen Einfluss auf den langfristigen Erfolg einer Entnahmestrategie. Es ist letztlich ein Timing-Effekt und keine Entscheidung zwischen richtig und falsch.
Quellen
1. § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG) — Vorabpauschale
2. § 19 Investmentsteuergesetz (InvStG) — Veräußerung von Investmentanteilen; Anrechnung bereits angesetzter Vorabpauschalen
3. § 20 Investmentsteuergesetz (InvStG) — Teilfreistellung (Aktienfonds 30 %)
4. § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) — Abgeltungssteuer; Abs. 6: Günstigerprüfung
5. § 20 Abs. 9 Einkommensteuergesetz (EStG) — Sparerpauschbetrag
6. Bundesministerium der Finanzen, BMF-Schreiben vom 13. Januar 2026 — Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale 2026 = 3,20 % (2025: 2,53 %; 2024: 2,29 %; 2021/2022: rund 0,00 %)
7. retire.capital — Eigene Modellrechnung (2026), 30-Jahres-Simulation der Entnahmephase bei identischer Netto-Entnahme; Annahmen im Text offengelegt
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Die Kapitalanlage ist mit Risiken verbunden. Der Wert von Anlagen sowie die daraus erzielten Erträge können steigen und fallen — Anleger erhalten den eingesetzten Betrag möglicherweise nicht vollständig zurück. Für die Entnahme- und Frührentenplanung gilt insbesondere: Das Rendite-Reihenfolge-Risiko und das Langlebigkeitsrisiko können die Nachhaltigkeit eines Entnahmeplans erheblich beeinflussen.
Alle Berechnungen und Szenarien basieren auf historischen Daten und Modellannahmen. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Simulationen erzeugen Wahrscheinlichkeitsszenarien — keine Garantien. Die steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen ist individuell und kann sich ändern; die dargestellten steuerlichen Informationen ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater.
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