Ruhestandsplanung
Wer im Alter gut leben will, braucht einen Plan. Nicht irgendwann, sondern jetzt. Die gute Nachricht: Ruhestandsplanung ist kein Hexenwerk, aber sie erfordert Ehrlichkeit, ein paar Zahlen und den Willen, die eigene Zukunft selbst in die Hand zu nehmen. Dieser Artikel zeigt Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Ruhestand auf ein solides finanzielles Fundament stellen.
1. Bestandsaufnahme: Wo stehe ich heute?
Bevor der Plan beginnen kann, braucht er eine Grundlage: ein vollständiges Bild des Ist-Zustands. Viele Menschen haben keinen klaren Überblick über ihr Vermögen, ihre Verbindlichkeiten und die Höhe ihrer zu erwartenden Renten. Genau hier setzt die Bestandsaufnahme an.
Nettovermögen ermitteln
Das Nettovermögen ist die Differenz zwischen allem, was Ihnen gehört, und allem, was Sie noch schulden. Die Rechnung ist einfach — die saubere Erfassung ist es nicht. Entscheidend ist die Unterscheidung nach Liquidität: Nicht jeder Euro ist im Ruhestand gleich verfügbar.
Auf der Habenseite stehen Finanzanlagen (Tagesgeld, Depots, ETFs, Anleihen, private Rentenversicherungen, Unternehmensbeteiligungen) und Sachwerte (Immobilien — selbst bewohnt oder vermietet —, Edelmetalle, Sammlerstücke). Auf der Schuldenseite: Hypotheken, Konsumkredite, Autokredite und sonstige Verbindlichkeiten. Besonders wichtig ist die Frage: Wann ist alles getilgt? Eine Immobilie, die erst mit 75 Jahren schuldenfrei ist, verändert die gesamte Planung.
Die Rolle von Immobilien
Immobilien spielen für viele Haushalte eine zentrale Rolle in der Altersvorsorge — aber sie sind kein Selbstläufer.
Eine selbst bewohnte Immobilie senkt die laufenden Kosten, weil im Alter keine Miete anfällt. Allerdings kostet auch ein abbezahltes Haus Geld: Als Faustregel sollten jährlich 1 bis 1,5 Prozent des Immobilienwerts für Instandhaltung eingeplant werden. Vermietete Immobilien liefern regelmäßige Einkünfte, die eine gute Ergänzung zur Rente sein können. Allerdings ist Vermietung kein passives Einkommen: Mietausfälle, Reparaturen und Verwaltung kosten Zeit und Geld.
Ein struktureller Nachteil beider Varianten: Immobilien lassen sich nicht in kleinen Teilen zu Geld machen. Wer kurzfristig Liquidität benötigt, kann nicht ein Zimmer verkaufen. Für solche Situationen existieren Modelle wie der Teilverkauf, der Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht oder die Umkehrhypothek — jedes mit eigenen Vor- und Nachteilen.
Renten und Ansprüche erfassen
Die vollständige Erfassung aller Einkommensquellen im Ruhestand ist der dritte Schritt der Bestandsaufnahme: gesetzliche Rentenansprüche (auf Basis der jährlichen Renteninformation), betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds), private Rentenversicherungen (klassisch oder fondsgebunden) sowie Einkünfte aus Vermietung oder Kapitalerträgen. Diese Einkünfte bilden zusammen die sichere Basis, die später vom gewünschten Gesamtbedarf abgezogen wird, um die Rentenlücke zu berechnen.
2. Die Rentenlücke: Wie groß ist die Differenz?
Aus der Bestandsaufnahme ergibt sich der Ausgangspunkt jeder Ruhestandsplanung: die Rentenlücke — die Differenz zwischen gewünschtem Nettoeinkommen im Ruhestand und dem, was gesetzliche Rente, Betriebsrente und sonstige Ansprüche voraussichtlich liefern. Die Deutsche Rentenversicherung sendet dazu jährlich die Renteninformation (§ 109 SGB VI), die Basis für die erste Schätzung.
Entscheidend ist die Sicht in heutiger Kaufkraft: Eine Rente von 1.800 € in 20 Jahren ist bei 2 % Inflation real rund 1.211 € wert. Die Rentenlücke ist daher immer real zu betrachten — nominal wirkt sie kleiner, als sie ist. Zweite Präzisierung: Das Brutto der Renteninformation ist nicht das Netto auf dem Konto. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie die anteilige Besteuerung der Rente (§ 22 Nr. 1 EStG) reduzieren den tatsächlichen Auszahlungsbetrag, je nach Rentenbeginn unterschiedlich stark.
Grundbedarf und Wunschbedarf trennen
Für die Zieldefinition hat sich die Unterscheidung zwischen Grundbedarf und Wunschbedarf bewährt. Der Grundbedarf umfasst alles, was zum Leben nötig ist: Wohnen, Lebensmittel, Versicherungen, Mobilität. Der Wunschbedarf deckt ab, was das Leben lebenswert macht: Reisen, Hobbys, Kultur, Geschenke an Kinder und Enkel. Diese Trennung ist nicht akademisch — sie ist planungsrelevant: Ein Plan, der den Grundbedarf mit 95-prozentiger Sicherheit deckt und den Wunschbedarf mit 80-prozentiger, ist robuster als einer, der ein einziges Budget mit 85-prozentiger Sicherheit ansetzt.
3. Die gesetzliche Rente: Was leistet sie wirklich?
Die gesetzliche Rente bildet für die meisten Haushalte das Fundament. Ihre Höhe ergibt sich aus Entgeltpunkten (§ 63 SGB VI) multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert (§ 68 SGB VI, derzeit 39,32 €). Ein Durchschnittsverdiener, der 45 Jahre Beiträge zahlt, erhält rund 1.770 € brutto monatlich — vor Steuern, Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Regelaltersgrenze liegt für den Jahrgang 1964 und später bei 67 Jahren (§ 35 SGB VI). Ein früherer Renteneintritt reduziert die Rente über den Zugangsfaktor um 0,3 % pro vorgezogenem Monat (§ 77 SGB VI) — dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Wer zwei Jahre früher in Rente geht, verliert dauerhaft 7,2 Prozent; beim Maximum von vier Jahren vor der Regelaltersgrenze sind es 14,4 Prozent. Umgekehrt erhöht ein späterer Eintritt die Rente um 0,5 Prozent pro Monat — bis zu 8,4 Prozent Zuschlag bei 14 Monaten über die Regelaltersgrenze hinaus. Jeder Monat zählt, in beide Richtungen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel dämpft zudem die Rentensteigerungen, wenn das Verhältnis Beitragszahler zu Rentnern sinkt. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist davon auszugehen, dass die gesetzliche Rente allein für die meisten Haushalte nicht ausreichen wird, um den gewünschten Lebensstandard im Alter zu halten.
4. Langlebigkeitsrisiko: Älter als gedacht
Ein Planungsfehler, der vielen Ruhestandsplänen zugrunde liegt, ist die Unterschätzung der eigenen Lebenserwartung. Die meisten Menschen kalkulieren zu kurz — und riskieren damit, dass das Vermögen vor dem Lebensende aufgebraucht ist.
Eine Forsa-Umfrage im Auftrag der GDV-Initiative „7 Jahre länger" ergab, dass Männer ihre Lebenserwartung im Schnitt um rund sieben Jahre und Frauen um bis zu acht Jahre zu niedrig einschätzen. Eine neuere Studie des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB, 2025) zeichnet ein differenzierteres Bild: Frauen im mittleren Alter unterschätzen ihre Lebensdauer um etwa drei bis fünf Jahre, während Männer sie tendenziell leicht überschätzen.
Was bedeutet das in Euro? Wer seine Lebenserwartung um sieben Jahre unterschätzt und im Ruhestand 2.000 € monatlich benötigt, dem fehlen am Ende rechnerisch rund 168.000 €. Die Empfehlung für die Planung: Männer sollten bis mindestens 95 Jahre kalkulieren, Frauen bis 100 Jahre. Das klingt ambitioniert, aber das Risiko, am Ende Geld übrig zu haben, ist dem Risiko vorzuziehen, mit 90 festzustellen, dass das Konto leer ist.
Dieser lange Zeithorizont hat auch Implikationen für die Portfoliostruktur: Wer mit 67 in Rente geht und bis 95 plant, hat einen Anlagehorizont von 28 Jahren — länger als viele Berufstätige sparen. Das spricht auch im Ruhestand für einen Aktienanteil im Portfolio, allerdings in einer anderen Gewichtung als in der Ansparphase.
5. Kapitalbedarf und Inflation: Was muss angespart sein?
Das Prinzip der Konsumglättung
Die ökonomische Grundlage der Ruhestandsplanung ist die Lebenszyklushypothese (Modigliani & Brumberg 1954): Menschen streben danach, ihren Lebensstandard über alle Lebensphasen hinweg stabil zu halten. In den mittleren Jahren wird Vermögen aufgebaut, im Ruhestand wird es verzehrt. Das Problem: Bei sinkendem Rentenniveau und steigender Lebenserwartung wird es ohne aktive Planung immer schwieriger, diesen stabilen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Die Kapitalbedarfsformel
Sobald die Rentenlücke bekannt ist, lässt sich der benötigte Kapitalstock abschätzen. Die zentrale Formel:
Benötigtes Kapital = (Jährlicher Finanzbedarf − Sichere Einkünfte) ÷ Entnahmerate
Die Entnahmerate gibt an, wie viel Prozent des Vermögens jährlich entnommen werden können, ohne dass es vorzeitig aufgebraucht wird. Die bekannte 4-Prozent-Regel (Bengen 1994; Trinity Study 1998) liefert einen Orientierungswert. Je nach Portfoliostruktur kann eine Entnahmestrategie auch optimiert werden. Historisch zeigen Modelle wie Guyton-Klinger (2006), dass bei regelbasierter Anpassung Entnahmeraten von bis zu 5 % erreichbar sein können — abhängig von Portfoliostruktur, Zeithorizont und Marktentwicklung.
Als Orientierung: Für eine monatliche Entnahme von 1.000 € real wären bei einer Entnahmerate von 4 % etwa 300.000 € Kapital erforderlich. Diese Daumenregel ersetzt keine Simulation, liefert aber die Größenordnung für eine erste Ruhestandsplanung.
Inflation: Der unterschätzte Gegner
Inflation ist der stille Feind jeder Altersvorsorge. Die Europäische Zentralbank strebt mittelfristig eine Inflationsrate von 2 Prozent an. Im langfristigen Durchschnitt (1960 bis 2025) lag die tatsächliche Inflation in Deutschland bei etwa 2,8 Prozent pro Jahr (Statistisches Bundesamt/IWF). In den Jahren 2024 und 2025 lag sie bei jeweils 2,2 Prozent.
Was bedeuten „nur" 2 Prozent über lange Zeiträume? Bei einer konstanten Teuerung von 2 % halbiert sich die Kaufkraft in rund 36 Jahren. 1.000 € heute sind in 30 Jahren real nur noch rund 550 € wert. Wer sein Geld ausschließlich auf dem Sparbuch oder Tagesgeldkonto belässt, verliert langfristig Vermögen — auch wenn der Kontostand nominal gleich bleibt.
Belastbare Pläne rechnen deshalb in Realrendite — also Rendite nach Abzug der Inflation. Wer mit 5 % Nominalrendite plant, aber die Inflation ignoriert, überschätzt das reale Ergebnis deutlich.
6. Ansparphase: Breit diversifiziert und kostengünstig
In der Ansparphase zählen zwei Hebel: Sparquote und Kosten. Die Sparquote bestimmt die Wachstumsgeschwindigkeit, die Kosten entscheiden, wie viel davon beim Anleger ankommt. Jack Bogle nannte es „die unerbittlichen Regeln der bescheidenen Arithmetik": Ein Prozentpunkt jährliche Mehrkosten reduziert bei typischen langfristigen Aktien-Renditeannahmen (ca. 7 % nominal) rechnerisch rund ein Viertel des Endvermögens nach 30 Jahren — Beispielrechnung, keine Prognose.
Die Evidenz zu breit diversifizierten, kostengünstigen Indexfonds ist umfangreich dokumentiert (z. B. SPIVA-Reports von S&P Dow Jones Indices). Über Zeiträume von 10 bis 15 Jahren schaffen es weniger als 15 bis 20 Prozent der aktiv gemanagten Fonds, ihren Vergleichsindex nach Kosten zu schlagen. Die Mehrheit bleibt hinter dem Index zurück — und die Wahrscheinlichkeit, vorab den richtigen aktiven Fonds auszuwählen, ist gering.
Zentral für die Ansparphase sind drei Parameter: Vermögensaufteilung (Aktien- vs. Anleihequote), Diversifikation über Regionen und Sektoren sowie eine Rebalancing-Regel, die die Ziel-Quoten nach Marktbewegungen wiederherstellt.
7. Portfoliostrategie im Ruhestand: Der Perspektivwechsel
Zwischen dem Vermögensaufbau im Berufsleben und der Vermögensentnahme im Ruhestand liegt ein fundamentaler Perspektivwechsel, den viele Anleger unterschätzen. Die Regeln, die beim Sparen funktioniert haben, können beim Entnehmen gefährlich werden. Eine ausführliche Darstellung der Portfoliostruktur im Ruhestand bietet der Artikel zur Portfoliostrategie.
Von der Wachstums- zur Entnahmelogik
Während des Berufslebens ist Vermögensaufbau ein vergleichsweise fehlerverzeihender Prozess. Wer einen Crash erlebt, hat Zeit, die Erholung abzuwarten, und kauft bei niedrigen Kursen sogar günstig nach. Im Ruhestand dreht sich diese Logik um: Das Erwerbseinkommen fällt weg, und statt Geld einzuzahlen, muss regelmäßig entnommen werden — unabhängig davon, wie die Märkte stehen.
Realistische Renditeerwartungen
Für die Planung sind Renditeerwartungen nach Steuern und Kosten maßgeblich. Als Orientierung (keine Prognose): Eine vorsichtige Strategie (Tagesgeld und Anleihen) liefert etwa 2 bis 3 Prozent nominal. Eine ausgewogene Mischung (Aktien und Anleihen) liegt bei etwa 3 bis 5 Prozent. Eine chancenorientierte Strategie (hoher Aktienanteil) bei etwa 5 bis 7 Prozent. Entscheidend ist, dass die gewählte Strategie auch in einem Crash durchhaltbar ist.
Die Puffer-Strategie mit Anleihen
Die wirksamste Antwort auf das Marktrisiko im Ruhestand: Genug Anleihen im Portfolio halten, um in einer Krise das Portfolio zu stabilisieren und Entnahmen zu tätigen, ohne Aktien verkaufen zu müssen. So kann zum Beispiel durch eine smarte Entnahme bei einem fest vorgegebenen Portfoliogewicht aus Aktien und Anleihen, aus dem besser gelaufenen (übergewichtigen) Asset entnommen werden. In schlechten Börsenjahren wird dann zunächst aus Anleihen entnommen und der Aktienanteil bleibt unangetastet und hat Zeit, sich zu erholen. Genau diese Flexibilität entschärft das Renditereihenfolgerisiko.
8. Entnahmephase: Von der Einmalentscheidung zum Regelwerk
Die Entnahmephase unterscheidet sich fundamental von der Ansparphase: Entnahmen aus einem schwankenden Portfolio sind nicht symmetrisch. Jede seriöse Entnahmestrategie balanciert dabei denselben Zielkonflikt aus Rendite, Entnahmehöhe und Flexibilität — das sogenannte Trilemma der Entnahme, das im Artikel zur Portfoliostrategie ausführlich beschrieben ist. Vier Grundtypen von Entnahmestrategien haben sich etabliert:
Statische Entnahme: Feste inflationsbereinigte Rate, Basis der 4-%-Regel (Bengen 1994; Trinity Study 1998). Einfach und planbar, aber unflexibel bei Marktschwankungen.
Dynamische Entnahme: Regeln passen die Entnahme an die Portfolioentwicklung an. In guten Börsenjahren wird etwas mehr entnommen, in schlechten Jahren etwas weniger. Modelle wie die Guyton-Klinger-Guardrails (Guyton & Klinger 2006) definieren Ober- und Untergrenzen. Flexibler und nachhaltiger, aber weniger planbar.
Mehrtopfstrategie: Das Vermögen wird nach Zeithorizont in Töpfe aufgeteilt (kurz-, mittel-, langfristig). Die Entnahme erfolgt immer aus dem sicheren Topf, der periodisch aus den anderen aufgefüllt wird. Psychologisch besonders wirksam, weil nie direkt aus dem Aktientopf entnommen werden muss.
Dividendenstrategie: Setzt auf ausschüttungsstarke Aktien oder ETFs und entnimmt ausschließlich die laufenden Dividenden und Zinsen, ohne den Kapitalstock anzutasten. Kapitalerhaltend und einfach, aber die Ausschüttungen sind nicht garantiert und können in Krisenzeiten sinken.
Welche Strategie tragfähig ist, hängt von Zeithorizont, Aktienanteil und Flexibilität der Ausgaben ab. Eine vertiefte Darstellung der jeweiligen Logik bieten unsere Wissensartikel zu der jeweiligen Entnahmestrategie.
9. Renditereihenfolgerisiko: Warum das Timing entscheidet
Das Renditereihenfolgerisiko (sequence-of-returns risk) ist das prägende Risiko der Entsparphase: Negative Renditen zu Beginn der Entnahmephase belasten das Portfolio überproportional, weil Entnahmen aus einem bereits gefallenen Kapitalstock erfolgen. Zwei Ruhestandsphasen mit identischer Durchschnittsrendite können zu deutlich unterschiedlichen Endsalden führen — allein weil die Reihenfolge der Renditen anders war.
Drawdown-Risiko: Die Tiefe des Falls
Eng verwandt, aber ein eigener Blickwinkel: Das Drawdown-Risiko beschreibt den prozentualen Rückgang vom Höchststand eines Portfolios bis zum Tiefpunkt. Ein reines Aktienportfolio von 500.000 € fiel in der Finanzkrise 2008-09 auf rund 275.000 € — ein Drawdown von etwa 45 Prozent. Wer in der Ansparphase war, konnte die Erholung abwarten. Wer im Ruhestand war und weiterhin monatlich entnehmen musste, verkaufte seine Anteile zu Tiefstkursen. Der Schaden multipliziert sich: Das Portfolio schrumpft nicht nur durch den Kursverfall, sondern zusätzlich durch die Entnahmen.
Dazu kommt die asymmetrische Mathematik von Verlusten: Ein Verlust von 50 Prozent erfordert anschließend einen Gewinn von 100 Prozent, nur um den Ausgangswert zu erreichen. Ein Verlust von 30 Prozent braucht immerhin 43 Prozent Erholung. Historisch fiel ein gemischtes Portfolio aus 50 Prozent Aktien und 50 Prozent Anleihen in der Finanzkrise nur um etwa 20 Prozent statt um 45 — ein Unterschied, der im Ruhestand über Gelingen oder Scheitern entscheiden kann.
Die Risikozone rund um den Rentenbeginn
Renditereihenfolgerisiko und Drawdown-Risiko wirken nicht gleichmäßig über das gesamte Anlegerleben, sondern konzentrieren sich auf ein bestimmtes Zeitfenster. Die Forschung beschreibt den Zeitraum von etwa zehn Jahren vor bis zehn Jahren nach dem Rentenbeginn als Risikozone — in der angelsächsischen Literatur „Retirement Risk Zone" oder „Fragile Decade" (Kitces 2014; Pfau 2018). In dieser Phase ist das Vermögen maximal, gleichzeitig bleibt kaum Zeit, Verluste durch weitere Einzahlungen zu kompensieren. Ein Crash rund um den Rentenbeginn wirkt damit doppelt: Er trifft den höchsten absoluten Kapitalstand — und zwingt in den Folgejahren zu Entnahmen aus einem bereits geschrumpften Portfolio. Eine detaillierte Erläuterung mit Visualisierung findet sich im Artikel zur Portfoliostrategie.
10. Pflegekosten und unterschätzte Ausgaben
Ein Posten, der in vielen Ruhestandsplänen fehlt oder dramatisch unterschätzt wird: die Kosten für Pflege. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten. Der durchschnittliche monatliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz lag Anfang 2025 bei rund 2.984 € (vdek), Anfang 2026 bereits bei rund 3.245 € — knapp 39.000 € pro Jahr aus eigener Tasche. Seit 2020 sind die Eigenanteile um rund 40 Prozent gestiegen, und die Tendenz zeigt weiter nach oben.
PKV-Beitragssteigerung
Für privat Krankenversicherte kommt ein weiteres Risiko hinzu: Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steigen in der Regel deutlich stärker als die allgemeine Inflation. In der Finanzplanung wird häufig mit einer PKV-Beitragssteigerung von 4 bis 5 Prozent pro Jahr gerechnet — über 30 Jahre Ruhestand vervielfachen sich die Beiträge entsprechend. Dieser Posten allein kann den Unterschied zwischen einem tragfähigen und einem defizitären Plan ausmachen.
Instandhaltung, Mobilität, Unterstützung
Auch jenseits von Pflege und Krankenversicherung gibt es Ausgaben, die mit dem Alter nicht sinken, sondern steigen: Instandhaltungskosten für die eigene Immobilie, steigende Mobilitätskosten (wenn das eigene Autofahren endet, wird Mobilität teurer), sowie Kosten für Haushaltshilfen oder ambulante Unterstützung, die viele erst in den späten Ruhestandsjahren benötigen.
11. Steuern: Freibeträge, Abgeltungssteuer, nachgelagerte Besteuerung
Steuern wirken in beiden Phasen. In der Ansparphase reduziert der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Verheiratete, § 20 Abs. 9 EStG) die Steuerlast auf Kapitalerträge. Thesaurierende Fonds unterliegen der Vorabpauschale (§ 18 InvStG), Aktienfonds einer Teilfreistellung von 30 % (§ 20 InvStG).
In der Entnahmephase greift auf Kursgewinne und Ausschüttungen die Abgeltungssteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG). Das Finanzamt führt automatisch die Günstigerprüfung durch: Liegt der persönliche Steuersatz darunter, wird dieser angewandt (§ 32d Abs. 6 EStG) — für viele Rentner relevant, da das zu versteuernde Einkommen im Ruhestand häufig unter dem Berufsleben liegt.
Bei Riester- und bAV-Renten gilt die nachgelagerte Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG): Die Beiträge waren steuerfrei, die Rente ist voll steuerpflichtig. Auch die gesetzliche Rente wird zunehmend nachgelagert besteuert — der steuerpflichtige Anteil steigt mit jedem Renteneintrittsjahr. Der Steuersatz im Ruhestand ist zwar meist niedriger als im Berufsleben, aber null ist er fast nie. Die steuerlichen Hinweise ersetzen keine individuelle Beratung — das Steuerrecht ändert sich häufig.
12. Flexibilität und regelmäßige Überprüfung
Eine Ruhestandsplanung, die nicht überprüft wird, altert schnell. Gesundheit, Arbeitsmarkt, Familienstand, Gesetzgebung, Zinsniveau und Portfoliobewertung verändern die Ausgangslage. Die Forschung zu dynamischen Entnahmestrategien (Guyton & Klinger 2006; Pfau 2012) zeigt: Flexibilität in der Entnahmehöhe erhöht die Tragfähigkeit des Plans deutlich stärker, als eine höhere Aktienquote es könnte.
In der Praxis wird der Plan typischerweise mindestens jährlich neu gerechnet — mit aktualisierter Renteninformation, aktuellem Portfoliostand und aktueller Inflationserwartung. Ein Plan ist kein Versprechen, sondern ein Regelwerk, das angepasst wird, wenn sich die Annahmen verschieben.
Fazit: Vom Themenüberblick zur belastbaren Ruhestandsplanung
Die Themen der Ruhestandsplanung greifen ineinander: Die Bestandsaufnahme zeigt den Ist-Zustand. Die Rentenlücke bestimmt den Kapitalbedarf. Das Langlebigkeitsrisiko definiert den Planungshorizont. Der Kapitalbedarf bestimmt die Sparquote in der Ansparphase. Die Vermögensaufteilung bestimmt Rendite und Volatilität. Volatilität und Entnahmestrategie bestimmen das Renditereihenfolgerisiko. Pflegekosten und PKV-Beiträge können den Plan kippen, wenn sie fehlen. Steuern verändern den Netto-Cashflow. Und Flexibilität hält den Plan über Jahrzehnte tragfähig.
Wer alle Themen systematisch durchdenkt, hat eine Ruhestandsplanung, die Überprüfung standhält. Starten Sie mit der Bestandsaufnahme — und arbeiten Sie sich von dort weiter.
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Die dargestellten Rentenwerte basieren auf den aktuellen Berechnungsgrundlagen der Deutschen Rentenversicherung. Zukünftige Rentenanpassungen, Gesetzesänderungen und individuelle Faktoren können zu abweichenden Ergebnissen führen.
Die steuerlichen Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Steuerrecht ist komplex und unterliegt häufigen Änderungen.
Quellen
- Modigliani, F. & Brumberg, R. (1954). Utility Analysis and the Consumption Function: An Interpretation of Cross-Section Data. In: Kurihara, K. (Hrsg.), Post-Keynesian Economics, Rutgers University Press.
- Bengen, W. P. (1994). Determining Withdrawal Rates Using Historical Data. Journal of Financial Planning, 7(4), 171–180.
- Cooley, P. L., Hubbard, C. M., & Walz, D. T. (1998). Retirement Savings: Choosing a Withdrawal Rate That Is Sustainable (Trinity Study). AAII Journal.
- Guyton, J. T., & Klinger, W. J. (2006). Decision Rules and Maximum Initial Withdrawal Rates. Journal of Financial Planning, 19(3), 48–58.
- Pfau, W. D. (2012). Withdrawal Rates, Savings Rates, and Valuation-Based Asset Allocation. Journal of Financial Planning, 25(4), 34–40.
- Kitces, M. E. (2014). Managing Sequence Of Return Risk With Bucket Strategies Vs A Total Return Rebalancing Approach. Kitces Report. Einführung des Konzepts der „Retirement Risk Zone".
- Pfau, W. D. (2018). How Much Can I Spend in Retirement? A Guide to Investment-Based Retirement Income Strategies. Retirement Researcher Media. Kapitel zur Fragile Decade und Sequence Risk.
- Forsa-Umfrage im Auftrag der GDV-Initiative „7 Jahre länger" (2016). Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
- Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB), Pressemitteilung vom 21.05.2025: „Frauen unterschätzen eigene Lebenserwartung, Männer überschätzen sie." Datengrundlage: Deutscher Alterssurvey (DEAS), 25.748 Befragte.
- Europäische Zentralbank (EZB): Geldpolitische Strategie, bestätigt in der Strategieüberprüfung 2025.
- Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung vom 16.01.2026: Verbraucherpreise 2025, +2,2 % gegenüber 2024.
- Laenderdaten.info auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts und des IWF: Durchschnittliche Inflationsrate Deutschland 1960–2025: 2,8 % p.a.
- Verband der Ersatzkassen (vdek), Pressemitteilung vom 06.02.2025: Eigenanteil Pflegeheim (1. Jahr) zum 01.01.2025: 2.984 €/Monat. vdek-Datenauswertung 2026: Eigenanteil zum 01.01.2026: 3.245 €/Monat.
- S&P Dow Jones Indices. SPIVA Europe Scorecard (laufend).
- § 20 Abs. 9 EStG — Sparerpauschbetrag.
- § 22 Nr. 1 u. Nr. 5 EStG — Besteuerung von Renten und nachgelagerte Besteuerung.
- § 32d EStG — Abgeltungssteuer und Günstigerprüfung.
- § 18 InvStG — Vorabpauschale; § 20 InvStG — Teilfreistellung.
- § 35 SGB VI — Regelaltersgrenze; § 63 SGB VI — Entgeltpunkte; § 68 SGB VI — Rentenwert und Nachhaltigkeitsfaktor; § 77 SGB VI — Zugangsfaktor; § 109 SGB VI — Renteninformation.
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