Wenig zum Start, mehr im hohen Alter: das neue Altersvorsorgedepot in der Entnahmephase

Am 1. Januar 2027 startet das Altersvorsorgedepot, ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot für die Altersvorsorge, das die bisherige Riester-Rente für neue Verträge ablöst. Seit der Bundestag die Reform im März 2026 beschlossen hat, ist viel über die Förderung und das Ansparen geschrieben worden. Ob sich das Altersvorsorgedepot lohnt, hängt aber auch davon ab, was bei der Auszahlung im Ruhestand herauskommt.

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Das Ergebnis vorweg: Dank Zulagen, Steuervorteil und Kostendeckel im Standarddepot ist das Altersvorsorgedepot ein guter Anfang und ein guter Baustein für den Ruhestand. In der Entnahmephase ist es jedoch starr: Die Rate folgt einer festen Formel, fast alle Weichen werden einmal vor der ersten Auszahlung gestellt, und in den ersten Ruhestandsjahren zahlt es wenig aus. Ein tragfähiges Ruhestandskonzept braucht deshalb aus unserer Sicht neben dem Altersvorsorgedepot ein klassisches ETF-Depot, das diese Starrheit ausgleicht und früh mehr auszahlt.

So zahlt das Altersvorsorgedepot im Ruhestand aus

Zu Beginn der Entnahmephase zahlt das Altersvorsorgedepot je nach Vertrag auf eine von zwei grundlegenden Arten aus: als lebenslange Leibrente, also als Rente bis zum Lebensende, oder über einen Entnahmeplan, im Gesetz Auszahlungsplan genannt, der das Kapital in monatlichen Raten bis zu einem festen Planende verteilt. Daneben können zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals als Einmalbetrag ausgezahlt werden.

Wer sich für den Entnahmeplan entscheidet, hat von Beginn an ein festes Planende. Das vorhandene Kapital, genauer mindestens 80 Prozent davon, wird durch die Anzahl der Monate bis zum Planende geteilt und Monat für Monat ausgezahlt; in unseren Rechnungen setzen wir die vollen 100 Prozent an. Der Entnahmeplan des Altersvorsorgedepots setzt keine Rendite an, rechnet also so, als brächte das Depot bis zum Planende keinen Ertrag. Spätestens alle drei Jahre wird die Rate neu bestimmt, wieder aus dem dann aktuellen Depotwert und den verbleibenden Monaten. Hat das Depot seit der letzten Berechnung Erträge erzielt, steigt die Rate; hat es Verluste gemacht, sinkt sie. Weil jede Rate aus dem aktuellen Depotwert und der Restlaufzeit folgt, verteilt sich das Kapital bis zum Planende. Stirbt der Sparer vor Ablauf des Plans, geht das verbleibende Depot an die Erben, abzüglich der Förderung, die der Staat in der Regel zurückfordert.

Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, bei einer früher beginnenden gesetzlichen Altersrente auch mit dieser, und spätestens mit 70. Das Planende liegt frühestens bei 85; ein späteres ist erlaubt. Je später es liegt, desto mehr Monate muss das Kapital jedoch tragen und desto niedriger ist die erste Rate.

Aus beispielhaft 300.000 Euro ergibt ein Plan von 65 bis 85 rund 1.250 Euro im Monat, ein Plan von 65 bis 100 rund 714 Euro. Soll ein Entnahmeplan den Ruhestand absichern, braucht er allerdings ein realistisches Planende. Wer nur bis 85 plant, plant etwa bis zum durchschnittlichen Sterbealter heute 60-Jähriger, das laut Sterbetafel 2023/2025 des Statistischen Bundesamts bei Männern rund 82 und bei Frauen rund 85 Jahre betrug; etwa die Hälfte wird älter. Realistischer wäre ein Planende, das nur noch wenige erleben: Knapp jeder zehnte heute 60-jährige Mann wird 93 Jahre alt, knapp jede zehnte Frau 96, und 100 Jahre erreichen weniger als 5 Prozent.

Die Rate startet niedrig und steigt mit den Erträgen

In unserer Studie Entnahmestrategien im historischen Test haben wir verschiedene Entnahmestrategien miteinander verglichen, darunter auch das Altersvorsorgedepot. Gerechnet haben wir alle betrachteten Entnahmestrategien mit einer Laufzeit von 35 Jahren. Beim Altersvorsorgedepot, das in der Regel frühestens mit 65 beginnt, entspricht das einem Planende mit 100.

Bei beispielhaft 300.000 Euro und 35 Jahren Laufzeit beginnt die Rate des Altersvorsorgedepots bei 714 Euro im Monat, unabhängig davon, ob das Depot überwiegend aus Aktien oder aus Anleihen besteht. Denn die Formel rechnet allein mit Depotwert und Restlaufzeit. Wie sich der Depotwert während der Entnahmephase entwickelt, hängt dagegen von der Vermögensaufteilung ab. Erwirtschaftet das Depot Erträge, steigt die Rate bei der nächsten Neuberechnung, über die Jahre ungefähr so stark wie die Rendite des Depots.

Mit einem Depot aus 60 Prozent Aktien und 40 Prozent Anleihen zahlte das Altersvorsorgedepot im Durchschnitt aller untersuchten Marktverläufe rund 1.304.000 Euro aus. Über die gesamte Laufzeit verteilt sind das rund 3.100 Euro im Monat, gut das Vierfache der ersten Rate. Diese Beträge sind nominal, also ohne Abzug der Inflation.

Spannbreite der Monatsentnahme des Altersvorsorgedepots (Smart Rebalancing, nominal)

Wie sich die Rate entwickelt, hängt vom Markt ab: Bei 60 Prozent Aktien fiel sie im ungünstigsten Verlauf auf 542 Euro im Monat, unter den Start von 714 Euro; im günstigsten stieg sie bis auf 18.054 Euro. Je höher der Aktienanteil, desto weiter lagen in der Regel die niedrigste und die höchste Rate auseinander.

Im Durchschnitt wuchs die Rate also kräftig. Kommt das Geld damit in den Jahren an, in denen es gebraucht wird?

Das Altersvorsorgedepot verschiebt Konsum in die späten Jahre

Weil das Altersvorsorgedepot keine Rendite einrechnet, kommen die Erträge erst spät im Ruhestand beim Sparer an. Die Ausgaben verlaufen eher umgekehrt. Der US-Finanzforscher David Blanchett hat 2014 Daten von US-Haushalten ausgewertet: Ihre Ausgaben im Ruhestand sanken von Jahr zu Jahr, nach Abzug der Inflation im Durchschnitt um knapp 1 Prozent im Jahr. Allerdings sanken sie nicht gleichmäßig: Sowohl am Anfang als auch am Ende des Ruhestands gingen sie langsamer zurück, in der Mitte dafür schneller. Trägt man diese jährliche Veränderung über die Jahre auf, ergibt sich ein Bogen, den Blanchett Spending Smile genannt hat.

Den Bogen erklärt Blanchett mit zwei Gründen: Jüngere Ruheständler können eher reisen und den Ruhestand genießen; ältere haben höhere Ausgaben für Gesundheit und Pflege. Ein Verlauf, der niedrig beginnt und erst spät steil steigt, setzt damit dort am niedrigsten an, wo die Ausgaben am höchsten sind: in den ersten Ruhestandsjahren.

In einer vereinfachten Modellrechnung über 20 Jahre liegt die erste Rate des Altersvorsorgedepots je nach angesetzter Rendite und Auszahlungsfaktor um 25 bis 48 Prozent unter einer gleichbleibenden Rate, die eine erwartete Rendite einrechnet (Retire Capital, 2026). Und ist der Plan einmal gestartet, lässt sich an diesem Verlauf kaum noch etwas ändern.

Einmal gestartet, kaum noch beweglich: die Starrheit in der Entnahmephase

Die niedrige Startrate wäre weniger problematisch, wenn sich der Entnahmeplan unterwegs anpassen ließe. Das sieht das Gesetz aber kaum vor. Alle wesentlichen Weichen werden einmal gestellt, und zwar vor der ersten Rate: die Auszahlungsform, der Beginn zwischen 65 und 70, das Planende ab 85, ein Einmalbetrag von bis zu 30 Prozent, der Anteil des Kapitals, den jede Neuberechnung verteilt (zwischen 80 und 100 Prozent), und der Abstand der Neuberechnungen von höchstens drei Jahren (§ 1 Abs. 1 AltZertG). Danach läuft der Plan nach seiner Formel ab.

Nach dem Start fehlen vor allem vier Eingriffe:

  • Die Rate lässt sich nicht kurzfristig aussetzen oder senken, etwa um nach einem Kurseinbruch keine Fondsanteile zu niedrigen Kursen verkaufen zu müssen. Sie ändert sich nur über die Formel und damit erst bei der nächsten Neuberechnung.
  • Eine nachträglich kürzere Laufzeit, etwa bis 85 statt bis 90, regelt das Gesetz nicht.
  • Ein Wechsel des Anbieters ist nur bis zum Auszahlungsbeginn vorgesehen, und auch der Kostendeckel von 1 Prozent im Standarddepot gilt nur bis dahin (§ 2a AltZertG).
  • Wer über die 30 Prozent hinaus Kapital auf einmal entnimmt, etwa für eine größere Anschaffung oder eine Pflegesituation, verwendet es förderschädlich; Zulagen und Steuervorteile werden dann zurückgefordert (§ 93 EStG). Mehr Spielraum können nur einzelne Anbieterverträge gewähren.

Besonders deutlich wird die Starrheit beim Renditereihenfolgerisiko, also bei einem Kurseinbruch kurz nach Auszahlungsbeginn. In einer vereinfachten Modellrechnung mit 100.000 Euro, einer Laufzeit von 65 bis 84 und 4 Prozent realer Rendite im Jahr, also nach Abzug der Inflation, summieren sich die Raten ohne Kurseinbruch auf rund 148.900 Euro. Fällt das Depot im ersten Auszahlungsjahr einmalig um 40 Prozent, sind es nur noch rund 88.000 Euro, rund 41 Prozent weniger. Trifft derselbe Einbruch das Depot mit 74, summieren sich die Raten auf rund 111.300 Euro, mit 80 auf rund 132.100 Euro (Retire Capital, 2026). Leer wird das Depot dabei nie, weil jede Rate nur einen Teil des Restkapitals verteilt. Das Risiko landet stattdessen vollständig im Einkommen, und innerhalb des Altersvorsorgedepots gibt es kaum ein Mittel, gegenzusteuern.

Wie sähe eine Entnahme aus, die früher mehr auszahlt und dabei beweglich bleibt?

Ein klassischer Entnahmeplan könnte erwartete Erträge vorwegnehmen und früher mehr auszahlen

Vermögensrente nennen wir eine Entnahme aus einem klassischen ETF-Depot, die nach derselben Rechenlogik wie das Altersvorsorgedepot arbeitet, aber zusätzlich eine erwartete Rendite ansetzt. In unserer Rechnung sind das real 5 Prozent im Jahr für Aktien und 1 Prozent für Anleihen. Die Vermögensrente wird jedes Jahr neu berechnet und verzehrt das Kapital in unserer Rechnung über dieselben 35 Jahre. Weil sie erwartete Erträge schon in die erste Rate einrechnet, beginnt sie höher.

Mit einem Depot aus 60 Prozent Aktien und 40 Prozent Anleihen beginnt die Vermögensrente aus beispielhaft 300.000 Euro bei 1.232 Euro im Monat. Das sind rund 518 Euro oder 73 Prozent mehr als die 714 Euro des Altersvorsorgedepots. Danach stieg auch die Vermögensrente, im Durchschnitt aber flacher: Über 35 Jahre zahlte sie im Durchschnitt aller untersuchten Marktverläufe rund 1.059.000 Euro aus, nominal im Mittel rund 2.520 Euro im Monat und damit etwa das Doppelte ihrer ersten Rate.

Balkendiagramm: Aus beispielhaft 300.000 Euro zahlt das Altersvorsorgedepot im ersten Jahr rund 714 Euro im Monat, die Vermögensrente je nach Aktienanteil mehr.

In der Summe zahlte das Altersvorsorgedepot mit rund 1.304.000 Euro dennoch mehr aus. Diese Summen sind allerdings nominal; ein Euro aus dem 30. Ruhestandsjahr zählt in ihnen so viel wie einer aus dem ersten, obwohl er eine viel geringere Kaufkraft besitzt. Der Vorsprung entsteht, weil das Altersvorsorgedepot Konsum in späte Jahre verschiebt und das Kapital dadurch länger angelegt bleibt.

Auch am unteren Ende lag die Vermögensrente bei 60 Prozent Aktien höher; ihr Tiefstwert im ungünstigsten Verlauf lag bei 756 Euro im Monat, der des Altersvorsorgedepots bei 542 Euro. Im Durchschnitt zahlte die Vermögensrente früh mehr, das Altersvorsorgedepot spät mehr; in diesem Sinn verlaufen beide spiegelbildlich.

Ein klassisches ETF-Depot bleibt außerdem jederzeit beweglich. Die Entnahme lässt sich aussetzen, senken oder erhöhen, die Laufzeit verkürzen oder verlängern, der Anbieter wechseln, und größere Beträge lassen sich entnehmen, ohne dass eine Förderung zurückgefordert wird. Genau diese Beweglichkeit fehlt dem Altersvorsorgedepot in der Entnahmephase.

Wann sich das Altersvorsorgedepot lohnt: als Baustein neben einem ETF-Depot

Gemessen an der Auszahlung im Entnahmeplan ist das Altersvorsorgedepot eine Vorsorge für die späten Ruhestandsjahre. Seine Rate beginnt vorsichtig, weil sie nur das Kapital verteilt, das bereits im Depot liegt, und sie wächst, wenn das Depot Erträge erzielt. Für eine staatlich geförderte Vorsorge am Kapitalmarkt ist das eine Rechnung, die den Sparer vor einer zu hoch angesetzten ersten Rate schützt. Dazu bietet es Vorteile, die ein klassisches ETF-Depot nicht hat: eine Grundzulage von bis zu 540 Euro und 300 Euro je Kind im Jahr, den Sonderausgabenabzug, einen Kostendeckel von 1 Prozent im Standarddepot und Pfändungsschutz für das geförderte Vermögen (§§ 10a, 84, 85, 97 EStG). Bis zur Fördergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr ist das Altersvorsorgedepot deshalb ein guter Anfang. Als alleinige Lösung für den Ruhestand ist es aber in der Entnahmephase zu starr, und die ersten Ruhestandsjahre stattet es knapp aus.

Die Vermögensrente rechnet dagegen erwartete Erträge vorab ein, zahlt deshalb zu Beginn mehr und muss ihre Rate senken, wenn diese Erträge ausbleiben. Sie zieht damit Konsum in die frühen Jahre vor, was später Verzicht bedeuten kann.

Weil beide Verläufe spiegelbildlich sind, ergänzen sie sich. Ein tragfähiges Ruhestandskonzept besteht deshalb aus unserer Sicht nicht aus dem Altersvorsorgedepot allein, sondern zusätzlich aus einem klassischen ETF-Depot mit eigener Entnahmestrategie. Das ETF-Depot übernimmt, was das Altersvorsorgedepot nicht kann: Es zahlt in den aktiven ersten Ruhestandsjahren mehr aus und gleicht so die niedrige Startrate aus. Später darf seine Entnahme sinken, weil die Rate des Altersvorsorgedepots dann steigt.

Wie das zusammenpasst, zeigt eine vereinfachte Modellrechnung mit je 100.000 Euro in beiden Depots, 3 Prozent realer Rendite und einer Laufzeit von 65 bis 84: Die Rate des Altersvorsorgedepots steigt von 5.000 auf rund 8.770 Euro im Jahr, die Entnahme aus dem ETF-Depot sinkt im selben Zeitraum von rund 8.050 auf rund 4.280 Euro. Zusammen ergibt das in jedem Jahr real rund 13.050 Euro, ein gleichmäßiges Einkommen statt eines rückwärtslastigen (Retire Capital, 2026). Wer in den ersten Jahren bewusst mehr ausgeben will, kann die Entnahme aus dem ETF-Depot entsprechend höher ansetzen. Weil sie sich jederzeit anpassen lässt, kann sie in einer Krise auch sinken, im Extremfall so weit, dass nur noch die Rate des Altersvorsorgedepots fließt.

Steuerfrei umschichten: wie beide Depots zusammen eine 60/40-Mischung ergeben

Die Kombination hat einen zweiten, steuerlichen Vorteil. Erträge im Altersvorsorgedepot sind steuerfrei, auch Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen; besteuert wird erst die Auszahlung (§ 16 Abs. 2 InvStG, § 22 Nr. 5 EStG). Fondsanteile lassen sich im Altersvorsorgedepot deshalb umschichten, ohne dass Steuern anfallen. Im klassischen ETF-Depot dagegen löst jeder Verkauf mit Gewinn Abgeltungssteuer aus, bei Aktien-ETFs auf 70 Prozent des Gewinns (§§ 19, 20 InvStG).

Wer vor dem Ruhestand das Risiko senken und von Aktien in Anleihen wechseln will, kann das deshalb im Altersvorsorgedepot tun, ohne Steuern auszulösen. Im Standarddepot geschieht es über den gesetzlichen Gleitpfad ohnehin: Zwei Jahre vor Auszahlungsbeginn liegen dort höchstens 30 Prozent im renditeorientierten Fonds, sofern der Sparer keine anderen Anteile verlangt (§ 1 Abs. 1c AltZertG). Das ETF-Depot kann dann einen höheren Aktienanteil behalten, ohne dass aufgelaufene Kursgewinne versteuert werden müssen.

Ein Beispiel mit zwei gleich großen Depots: Hält das Altersvorsorgedepot 30 Prozent Aktien und 70 Prozent Anleihen und das ETF-Depot 90 Prozent Aktien und 10 Prozent Anleihen, ergibt sich über beide Depots eine Vermögensaufteilung von 60 Prozent Aktien und 40 Prozent Anleihen, dieselbe Mischung wie in unseren Beispielrechnungen oben. Das Aktienrisiko liegt damit dort, wo die Entnahme beweglich ist: im ETF-Depot. Fällt der Aktienmarkt, lässt sich die Entnahme dort senken, während die anleihenlastige Rate des Altersvorsorgedepots vergleichsweise stabil bleibt. Weil diese Rate ungefähr mit der Rendite des Depots wächst, ist sie bei hohem Anleihenanteil zudem weniger rückwärtslastig. Gerät die Vermögensaufteilung über beide Depots aus dem Lot, lässt sie sich über Umschichtungen im Altersvorsorgedepot wiederherstellen, ohne dass Steuern anfallen.

Dabei gilt es jedoch, einige Einschränkungen zu beachten. Für die Zeit nach Auszahlungsbeginn macht das Gesetz keine Anlagevorgaben mehr; ob und wie oft dann noch umgeschichtet werden kann, regelt der Vertrag des Anbieters. Gefördert wird zudem nur ein Eigenbeitrag bis 1.800 Euro im Jahr. Was darüber hinaus in das Altersvorsorgedepot fließt, unterliegt denselben starren Entnahmeregeln, aber ohne Zulage, Sonderausgabenabzug und Pfändungsschutz. Wie viel Kapital im Einzelfall in welches Depot gehört, hängt außerdem von gesetzlicher Rente, Steuersatz im Ruhestand und den eigenen Ausgabenplänen ab.

Insgesamt ist das Altersvorsorgedepot ein effizienter, stark geförderter Baustein, dessen Entnahmeplan jedoch starr und rückwärtslastig auszahlt. Seine Stärken spielt es vor allem im Zusammenspiel mit einem klassischen ETF-Depot aus: Das Altersvorsorgedepot liefert Förderung, steuerfreie Umschichtungen und eine mit den Jahren steigende Rate, das ETF-Depot die Beweglichkeit und höhere Entnahmen in den ersten Ruhestandsjahren.

Den detaillierten Vergleich beider Entnahmemechanismen finden Sie in unserer Studie. Nutzen Sie darüber hinaus unseren Ruhestands- und Entnahmeplaner, um kostenlos Ihren Ruhestand zu planen und Entnahmestrategien mit Ihren eigenen Zahlen durchzurechnen.

Mehr Zahlen aus unserer Forschung: Studie herunterladen


Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann ich mir das Altersvorsorgedepot auszahlen lassen?

Frühestens mit 65 oder mit einer früher beginnenden gesetzlichen Altersrente und spätestens mit 70 zahlt das Altersvorsorgedepot aus (Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026). Den genauen Beginn wählen Sie in einem Zeitraum von mindestens fünf Jahren, den der Vertrag vorsieht, und teilen ihn dem Anbieter spätestens drei Monate vorher mit. Ein späterer Beginn bei gleichem Planende hebt die erste Rate; aus beispielhaft 300.000 Euro werden bei einem Plan von 70 bis 100 rund 833 Euro im Monat statt rund 714 Euro ab 65.

Kann ich mir zu Beginn der Auszahlung einen Teil des Altersvorsorgedepots auf einmal auszahlen lassen?

Bis zu 30 Prozent des Kapitals im Altersvorsorgedepot lassen sich zu Beginn der Auszahlung als Einmalbetrag entnehmen (Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026). Aus beispielhaft 300.000 Euro wären das 90.000 Euro; die verbleibenden 210.000 Euro ergäben über 35 Jahre, von 65 bis 100, eine erste Monatsrate von bis zu 500 Euro statt rund 714 Euro ohne Einmalbetrag.

Was passiert mit dem Altersvorsorgedepot, wenn ich während der Auszahlung sterbe?

Sterben Sie während eines Entnahmeplans, geht das verbleibende Kapital im Altersvorsorgedepot an die Erben; für den geförderten Teil fordert der Staat dabei Zulagen und Steuervorteile zurück (Einkommensteuergesetz, Stand 2026). Ausgenommen ist die Übertragung auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten, wenn beide nicht dauernd getrennt lebten und in der Europäischen Union (EU) oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wohnten. Kapital aus Beiträgen über der Fördergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr (Stand 2026) geht ohne diese Rückforderung an die Erben.

Wie wird die Auszahlung aus dem Altersvorsorgedepot versteuert?

Auszahlungen aus geförderten Beiträgen im Altersvorsorgedepot sind voll mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, weil die Beiträge gefördert und die Erträge in der Ansparphase steuerfrei waren (nachgelagerte Besteuerung, Einkommensteuergesetz, Stand Oktober 2026). Bei Beiträgen über der Fördergrenze von 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr (Stand 2026) wird nur der Ertrag besteuert, also der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen. Davon ist nur die Hälfte steuerpflichtig, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden hat und Sie bei der Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind; diese Hälfte wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungssteuer. Die hälftige Besteuerung folgt mit Stand Oktober 2026 allein aus dem Gesetzeswortlaut; ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF), das sie für das Altersvorsorgedepot bestätigt, steht aus.

Wie hoch ist die monatliche Auszahlung aus 100.000 Euro im Altersvorsorgedepot?

Je 100.000 Euro Kapital zahlt das Altersvorsorgedepot im Entnahmeplan von 65 bis 85 im ersten Monat beispielhaft 417 Euro; bei einem Plan von 65 bis 100 sind es 238 Euro (Stand 2026). Neu festgelegt wird die Rate spätestens alle drei Jahre; erzielte Erträge erhöhen die späteren Raten, Verluste senken sie.

Kann ich die Rate des Altersvorsorgedepots während der Auszahlung aussetzen oder ändern?

Ein Recht, die Rate während der Auszahlung auszusetzen oder zu ändern, sieht das Gesetz nicht vor (Altersvorsorgereformgesetz, Stand 2026). Die Rate ergibt sich bei jeder Neuberechnung, spätestens alle drei Jahre, aus dem Depotwert und der Restlaufzeit. Auch eine nachträglich kürzere Laufzeit ist nicht geregelt; einzelne Anbieterverträge können abweichen. Mehr Spielraum bietet ein zusätzliches ETF-Depot, dessen Entnahme sich jederzeit anpassen lässt.

Kann ich im Altersvorsorgedepot steuerfrei umschichten?

Ja. Erträge im Altersvorsorgedepot, einschließlich Gewinnen aus dem Verkauf von Fondsanteilen, sind steuerfrei; besteuert wird erst die Auszahlung (Investmentsteuergesetz, Stand 2026). Ein Wechsel von Aktien- in Anleihefonds kostet im Altersvorsorgedepot deshalb keine Steuer, während derselbe Wechsel im klassischen ETF-Depot aufgelaufene Kursgewinne der Abgeltungssteuer unterwirft. Nach Beginn der Auszahlung bestimmt der Anbietervertrag, welche Umschichtungen noch möglich sind.


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Quellen

  1. Retire Capital (2026): Entnahmestrategien im historischen Test, Studie, Stand August 2026, Kap. 2.4, 3.1, 6.1.1, 6.2.1 bis 6.2.4, Tab. 1, Tab. 4 (Kap. 8.5), Abb. 6.5, 6.6 und 6.8, Anhang C Tab. 7, Anhang D Tab. 10, Anhang E.
  2. Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz), BGBl. 2026 I Nr. 156 vom 29.05.2026; Gesetzesbeschluss BR-Drs. 206/26.
  3. Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Beginn der Auszahlung), Nr. 4 Buchst. a (Leibrente) und Buchst. b (Auszahlungsplan), Einmalbetrag; § 1 Abs. 1b (Altersvorsorgedepot-Vertrag, Wahl des Beginns); § 1 Abs. 1c (Standarddepot, Gleitpfad); § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchst. b (Anbieterwechsel); § 2a (Kostendeckel). Wortlaut der neuen Fassung: Gesetzesbeschluss BR-Drs. 206/26, Art. 6; geltende Fassung: § 1 AltZertG.
  4. Einkommensteuergesetz (EStG), Stand 2026: § 10a Abs. 1 (Sonderausgabenabzug), § 22 Nr. 5 (Besteuerung der Leistungen), § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 und § 52 Abs. 28 Satz 7 (hälftige Besteuerung), § 93 Abs. 1 (Rückforderung der Förderung), §§ 84, 85 (Zulagen), § 97 (Pfändungsschutz).
  5. Investmentsteuergesetz (InvStG), § 16 Abs. 2 (Steuerfreiheit der Investmenterträge im Altersvorsorgevertrag), § 19 (Veräußerungsgewinne), § 20 Abs. 1 (Teilfreistellung von Aktienfonds), Stand 2026.
  6. Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (2026): Neues Fördermodell ab 2027: Bestehende Riester-Verträge laufen aber weiter, Pressemitteilung vom 14.09.2026.
  7. Blanchett, D. (2014): Exploring the Retirement Consumption Puzzle, Journal of Financial Planning, Mai 2014; Daten: RAND Health and Retirement Study mit Consumption and Activities Mail Survey 2001 bis 2009, 591 US-Haushalte; Ausgabenanteile nach Alter: Consumer Expenditure Survey 2011.
  8. Statistisches Bundesamt: Statistischer Bericht Sterbetafeln 2023/2025, ausgewertet in RETIRE Capital Research (2026), Kap. 2.4.
  9. Weis, M. (2026): Ein kritischer Blick auf die Entnahmemechanismen des AVD. Mechanik, starre Regeln und Herausforderungen in der Entnahmephase des Altersvorsorgedepots, Vortrag, Wissenschaftstagung 2026, RETIRE Capital. Modellrechnungen: 100.000 Euro je Baustein, Laufzeit 65 bis 84, jährliche Neuberechnung, Entnahme zu Jahresbeginn, konstante reale Renditen von 3 bzw. 4 Prozent, Kurseinbruch einmalig 40 Prozent, alle Werte real, vor Kosten und Steuern.

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